„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss ... es ist erforderlich, eine integrierte Wasserpolitik in der Gemeinschaft zu entwickeln.“
(Auszug aus den Erwägungsgründen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie)
Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft ist am 22.12.2000 in Kraft getreten. Mit dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt fiel der Startschuss für eine integrierte Gewässerschutzpolitik in Europa, die auch über Staats- und Ländergrenzen hinweg eine koordinierte Bewirtschaftung der Gewässer innerhalb der Flusseinzugsgebiete bewirken wird.
Ab Inkrafttreten laufen die in der Richtlinie vorgegebenen Fristen zur rechtlichen und materiellen Umsetzung in den Mitgliedsstaaten an. Für die föderale Struktur in Deutschland bedeutet dies: Bund und Länder müssen entsprechend der unterschiedlich verteilten Gesetzgebungskompetenzen ihr Handeln aufeinander abstimmen, damit die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt und in 15 Jahren eine Gute Güte in Deutschland erreicht ist.
Der besondere Reiz dieser Richtlinie liegt in der ganzheitlichen Betrachtung der Gewässer, vor allem aus ökologischer Sicht. Gleichzeitig verfolgt sie zudem aber auch spezifische Sichtweisen. Beide Aspekte zeigen sich insbesondere im
Die Wasserrahmenrichtlinie gibt es als Download hier.
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Unter www.wassernetz.org finden Sie die ehrenamtlichen Gewässerschützer.